nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) · Stand: Juni 2026
Bei der SITERA-Care GmbH darf jede Person, die einen Rechtsverstoß oder einen begründeten Verdacht im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit vermutet, dies vertraulich und geschützt melden — ohne Angst vor Nachteilen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist die SITERA-Care GmbH verpflichtet, einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise auf bestimmte Verstöße bereitzustellen.
Wir nehmen diese Verpflichtung ernst und haben den Empfang und die Bearbeitung von Hinweisen an einen externen, fachlich qualifizierten Dienstleister übergeben. So ist eine konsequente Vertraulichkeit gewährleistet — auch gegenüber der eigenen Geschäftsführung.
payroll heroes GmbH (externe Meldestelle)Der HinSchG erfasst Hinweise auf Verstöße gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie gegen EU-Recht. Beispiele:
Reine Beschwerden über Arbeitsorganisation, Personalentscheidungen oder zwischenmenschliche Konflikte ohne Rechtsverstoß sind keine Hinweise im Sinne des HinSchG. Wir empfehlen, solche Themen direkt mit der Geschäftsführung oder der jeweiligen Niederlassungsleitung zu besprechen.
Schicken Sie Ihre Meldung an die externe Meldestelle: info@payroll-heroes.de. Sie können Anhänge (z. B. Dokumente, Screenshots) beifügen.
Werktags von Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr, erreichen Sie die externe Meldestelle unter:
Auf Wunsch kann auch außerhalb dieser Zeiten ein Termin vereinbart werden.
Hinweise per Post richten Sie bitte direkt an die externe Meldestelle:
payroll heroes GmbHAuf Ihre Anfrage ist innerhalb einer angemessenen Frist ein persönliches Gespräch möglich. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin telefonisch oder per E-Mail.
Sie können sich anonym melden. Anonyme Hinweise werden ernst genommen und bearbeitet, soweit dies möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen und ein Feedback an Sie bei anonymer Meldung nur eingeschränkt möglich sind.
Die externe Meldestelle ist gesetzlich zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet (§ 8 HinSchG). Die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie weiterer in der Meldung genannter Personen wird vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur an die zur Bearbeitung des Hinweises zuständigen Stellen.
Schutz vor Repressalien: Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgegeben haben, dürfen aufgrund der Meldung keine Benachteiligungen (Repressalien) erfahren — z. B. Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing oder vergleichbares Verhalten. Verstöße gegen das Repressalienverbot werden konsequent verfolgt.
Sie sind nicht verpflichtet, sich zuerst an die interne Meldestelle zu wenden. Alternativ steht Ihnen die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung:
Externe Meldestelle des Bundes — Bundesamt für Justiz ↗
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Meldung verarbeitet werden, werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Hinweises verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den §§ 8 ff. HinSchG sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.